Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das sich aus gewählten, berufenen und geborenen Mitgliedern zusammensetzt. Er „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung.
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist. (PGR-Satzung §2 Absatz 1)
Im Jahr 2022 wurde der jetzige Pfarrgemeinderat für die nächsten vier Jahre gewählt. Alle gewählten Mitglieder*innen sind "gleichberechtigt", es gibt keine Postenverteilung innerhalb des Pfarrgemeinderates.
Wir möchten gemeinsam mit Ihnen/Euch an einer lebendigen Zukunft bauen, in der jede und jeder, Jung und Alt, sich wohlfühlen kann. Durch Tun und Handeln wollen wir uns unseres Glaubens vergewissern; im festen Vertrauen darauf, von Gott gehalten und geführt zu werden, können wir das konkrete Gemeindeleben im Alltag und bei Festen gemeinsam in die Hände nehmen und gestalten.
Wir laden Sie/Euch nicht nur herzlich zu unseren öffentlichen PGR-Sitzungen, sondern auch zur Zusammenarbeit in den verschiedenen Ausschüssen unseres Seelsorgebereichs ein.