Katholische Kirche Rheinbach:Save-The-Date: Am 8. und 9. November sind KV & PGR-Wahlen

Was Sie jetzt schon über die Wahlen wissen sollten:
Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im kirchlichen Bereich quasi ein „Super-Wahljahr“. Am 8. und 9. November finden im Erzbistum Köln und den übrigen NRW-Bistümern zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt.
Damit Kandidaten, Organisatoren und Wähler bestmöglich auf die Wahlen vorbereitet sind, sind seitens des Erzbistums Köln und des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln zahlreiche Begleitangebote zur Wahl geplant.
Wesentliche Informationen in Kürze
Wichtige Fristen, die zum Teil noch im ersten Halbjahr 2025 liegen sowie einen detaillierten Zeitplan finden Sie hier.
Für Wahlberechtigte
Spätestens 7. Juni 2025:
Antrag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde
Für Organisatoren (aktuelle Kirchenvorstände)
Spätestens 7. Juli 2025:
Antrag auf Erhöhung / Verringerung der Anzahl der zu wählenden KV-Mitglieder (mit entsprechender Begründung)
Bis spätestens 5. September 2025:
Berufung eines mindestens aus drei Personen (empfohlen bei mehr als drei Wahlorten mind. 1 Person pro Wahlort) bestehenden Wahlvorstands (Achtung: Kandidaten dürfen nicht in den Wahlvorstand)
Für Organisatoren und Kandidaten
Bis spätestens 26. September 2025:
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl, Einholung der Erklärungen gem. § 8 Abs. 2 WahlO
Hintergrundinformationen
Wahlordnung
Zum 1. April 2025 wurde die aktuelle Wahlordnung gemäß dem neuen KVVG über unser Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Nähere Informationen finden Sie unter: